Wer Vermögen zu Lebzeiten an seine Kinder weitergeben möchte, kann damit Steuern sparen und die nächste Generation früh unterstützen. Eine Schenkung an Kinder bringt aber mehr mit sich als eine einfache Überweisung: Freibeträge, Zehnjahresfristen, Notarpflichten und mögliche Rückforderungsrechte müssen zusammenpassen. Ich zeige, welche Regeln 2026 in Deutschland gelten und wie sich Geld, Wertpapiere und Immobilien sinnvoll übertragen lassen.
Die wichtigsten Regeln für eine steuerlich kluge Vermögensübertragung
- Jedes Kind hat pro Elternteil einen Freibetrag von 400.000 Euro.
- Der Freibetrag kann grundsätzlich alle zehn Jahre erneut genutzt werden.
- Frühere Zuwendungen desselben Elternteils an dasselbe Kind werden zusammengerechnet.
- Bei Immobilien ist fast immer eine notarielle Beurkundung erforderlich.
- Eine nicht notariell beurkundete Schenkung muss grundsätzlich innerhalb von drei Monaten angezeigt werden.

Welche Steuer bei einer Schenkung an Kinder anfällt
Eine unentgeltliche Vermögensübertragung unter Lebenden fällt grundsätzlich unter die Schenkungsteuer. Steuerschuldner ist in der Regel das beschenkte Kind, wirtschaftlich kann die Steuer aber auch vom Schenker übernommen werden. Der reine Erhalt von Geld oder Vermögen löst normalerweise keine Einkommensteuer aus. Steuerpflichtig werden jedoch spätere Zinsen, Dividenden, Mieten oder Veräußerungsgewinne beim Kind.
Kinder und Stiefkinder gehören zur Steuerklasse I. Nach Abzug des persönlichen Freibetrags gelten folgende Steuersätze:
| Steuerpflichtiger Erwerb | Steuersatz für Kinder |
|---|---|
| bis 75.000 Euro | 7 Prozent |
| bis 300.000 Euro | 11 Prozent |
| bis 600.000 Euro | 15 Prozent |
| bis 6 Millionen Euro | 19 Prozent |
| bis 13 Millionen Euro | 23 Prozent |
| bis 26 Millionen Euro | 27 Prozent |
| über 26 Millionen Euro | 30 Prozent |
Ein einfaches Beispiel macht die Systematik greifbar. Überträgt ein Elternteil seinem Kind 600.000 Euro und gab es in den vergangenen zehn Jahren keine weiteren Zuwendungen, bleiben 400.000 Euro steuerfrei. Für die verbleibenden 200.000 Euro gilt der Steuersatz von 11 Prozent. Die rechnerische Schenkungsteuer beträgt damit 22.000 Euro, bevor mögliche Besonderheiten oder abzugsfähige Belastungen berücksichtigt werden.
So funktioniert der Freibetrag von 400.000 Euro
Der Freibetrag gilt für jedes Kind und jeden einzelnen Schenker. Ein Elternpaar kann einem Kind daher grundsätzlich bis zu 800.000 Euro steuerfrei übertragen, wenn beide Eltern tatsächlich jeweils als Schenker auftreten. Entscheidend ist nicht, von welchem gemeinsamen Konto das Geld stammt, sondern wem das Vermögen rechtlich zuzurechnen ist.
Die Frist läuft nicht nach Kalenderjahren, sondern grundsätzlich über einen rollierenden Zeitraum von zehn Jahren. Schenkt ein Vater seinem Sohn im März 2026 zunächst 250.000 Euro und im April 2029 weitere 250.000 Euro, werden beide Beträge zusammengerechnet. Der Freibetrag ist dann bereits um 500.000 Euro überschritten.
| Konstellation | Grundsätzlich steuerfreier Betrag | Worauf es ankommt |
|---|---|---|
| Ein Elternteil an ein Kind | 400.000 Euro | Frühere Zuwendungen desselben Elternteils zählen mit. |
| Zwei Elternteile an ein Kind | 800.000 Euro | Jeder Elternteil muss eigener Schenker sein. |
| Ein Großelternteil an ein Enkelkind | 200.000 Euro | Für Enkel gelten andere Freibeträge als für Kinder. |
Ich halte eine saubere Übersicht über alle früheren Zuwendungen für wichtiger als kreative Vertragskonstruktionen. In der Praxis werden kleine Geldgeschenke, Wertpapierübertragungen und die Übernahme von Verbindlichkeiten sonst schnell übersehen. Eine einfache Tabelle mit Datum, Schenker, Empfänger, Vermögenswert und Wert verhindert diesen Fehler.
Geld, Wertpapiere und Immobilien sind steuerlich nicht gleich
Geld und Wertpapierdepots
Bei Bargeld ist die steuerliche Bewertung meist unkompliziert. Trotzdem sollte die Überweisung eindeutig dokumentiert werden, etwa mit dem Verwendungszweck „Schenkung an [Name des Kindes]“. Bei Wertpapieren zählt grundsätzlich der steuerliche Wert am Übertragungsstichtag, nicht der ursprüngliche Kaufpreis des Elternteils.
Das Kind übernimmt bei vielen Wertpapieren die steuerliche Historie. Verkauft es die übertragenen Aktien oder Fonds später mit Gewinn, kann deshalb der ursprüngliche Anschaffungszeitpunkt und Anschaffungswert der Eltern eine Rolle spielen. Ich würde vor einer Depotübertragung immer prüfen, ob hohe stille Gewinne enthalten sind.
Immobilien und Nießbrauch
Bei einer Immobilie ist der Weg formeller. Der Übertragungsvertrag muss notariell beurkundet und die Eigentumsänderung im Grundbuch eingetragen werden. Eine Grundstücksschenkung zwischen Eltern und Kindern ist grundsätzlich von der Grunderwerbsteuer befreit. Notar- und Grundbuchkosten fallen trotzdem an.
Eine häufig genutzte Gestaltung ist der Nießbrauch. Die Eltern übertragen das Eigentum, behalten aber beispielsweise das Recht, selbst in der Immobilie zu wohnen oder die Mieteinnahmen zu erhalten. Der Wert dieses Rechts kann den steuerlichen Wert der Schenkung mindern. Wie stark, hängt vor allem vom Alter der Berechtigten, der erwarteten Nutzungsdauer und der Höhe der Miete ab.
Bei vermieteten Wohnimmobilien kann unter bestimmten Voraussetzungen außerdem ein Bewertungsabschlag von 10 Prozent gelten. Das ist kein pauschaler Rabatt für jede Immobilie, sondern setzt unter anderem eine entsprechende Vermietung zu Wohnzwecken voraus. Bei größeren Immobilienübertragungen sollte der Notarvertrag deshalb mit einer steuerlichen Bewertung abgestimmt werden.
Betriebsvermögen und Gesellschaftsanteile
Bei einem Unternehmen oder einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft gelten deutlich komplexere Regeln. Begünstigtes Betriebsvermögen kann unter Voraussetzungen weitgehend oder vollständig von der Steuer verschont werden. Dafür müssen jedoch Bedingungen zu Verwaltungsvermögen, Behaltensfristen und Lohnsummen eingehalten werden.
Eine Unternehmensnachfolge würde ich deshalb niemals wie eine private Geldschenkung behandeln. Schon die Frage, ob das Kind tatsächlich Mitspracherechte, Risiken und eine langfristige Verantwortung übernehmen soll, gehört vor der steuerlichen Gestaltung auf den Tisch.
Wie sich die Übertragung rechtssicher gestalten lässt
Bei einer einfachen Geldschenkung kann die tatsächliche Übergabe den Formmangel eines bloßen Schenkungsversprechens heilen. Trotzdem rate ich zu einer schriftlichen Vereinbarung. Darin sollten Betrag oder Vermögensgegenstand, Datum, Schenker, Empfänger und eventuelle Bedingungen festgehalten werden.
Bei Immobilien, Gesellschaftsanteilen oder umfangreichen Vermögenswerten ist der Notar unverzichtbar. Der Vertrag kann zusätzlich regeln, ob sich die Zuwendung später auf einen Erbteil oder Pflichtteil anrechnen soll. Ohne klare Formulierung entstehen unter Geschwistern häufig genau die Streitfragen, die durch die Schenkung eigentlich vermieden werden sollten.
Rückforderungsrechte und Schutz des Schenkers
Wer sein Vermögen vollständig überträgt, verliert grundsätzlich die Eigentümerstellung. Rückforderungsrechte können für bestimmte Fälle vereinbart werden, etwa beim Vorversterben des Kindes, bei Insolvenz, bei einer Scheidung oder bei einem Verkauf ohne Zustimmung. Auch ein Wohnrecht oder Nießbrauch kann die finanzielle Sicherheit der Eltern schützen.
Eine Schenkung kann außerdem bei späterer Bedürftigkeit des Schenkers rechtliche Folgen haben. Unter bestimmten Voraussetzungen kommt ein Rückforderungsanspruch wegen Verarmung des Schenkers in Betracht. Zusätzlich können lebzeitige Zuwendungen bei der späteren Pflichtteilsergänzung eine Rolle spielen. Der häufige Irrtum, eine Schenkung sei nach der Überweisung automatisch endgültig und ohne jede Nebenwirkung, ist daher riskant.
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Wenn das Kind noch minderjährig ist
Bei einem minderjährigen Kind gehört das übertragene Vermögen rechtlich dem Kind. Die Eltern verwalten es grundsätzlich bis zur Volljährigkeit und dürfen es nicht einfach wie ihr eigenes Geld verwenden. Mit dem 18. Geburtstag erhält das Kind die volle Kontrolle über das Vermögen, auch wenn die Eltern den Zeitpunkt für ungünstig halten.
Bei Immobilien, belasteten Vermögenswerten oder Verträgen mit Interessenkonflikten können zusätzliche familiengerichtliche Prüfungen oder eine besondere Vertretung des Kindes erforderlich sein. Der Notar sollte deshalb frühzeitig wissen, dass der Empfänger minderjährig ist.
Welche Schritte nach der Schenkung wichtig sind
- Vermögen bewerten: Ermitteln Sie den Wert am Übertragungsstichtag und sammeln Sie Unterlagen wie Kontoauszüge, Depotübersichten oder Immobilienbewertungen.
- Frühere Schenkungen prüfen: Ordnen Sie alle Zuwendungen der vergangenen zehn Jahre dem jeweiligen Schenker und Kind zu.
- Gestaltung festlegen: Entscheiden Sie, ob eine einfache Übertragung genügt oder ob Nießbrauch, Wohnrecht, Rückforderungsklauseln oder eine Anrechnung auf den Erbteil sinnvoll sind.
- Vertrag umsetzen: Bei Immobilien und bestimmten Beteiligungen führt der Weg über den Notar. Bei Geld und Wertpapieren sollte die Übertragung nachvollziehbar dokumentiert werden.
- Finanzamt informieren: Eine nicht notariell beurkundete Schenkung ist grundsätzlich innerhalb von drei Monaten schriftlich anzuzeigen. Diese Pflicht betrifft regelmäßig sowohl den Erwerber als auch den Schenker.
- Unterlagen aufbewahren: Bewahren Sie Vertrag, Überweisungsbelege, Bewertungen und die Übersicht früherer Schenkungen dauerhaft auf.
Die Anzeige beim Finanzamt bedeutet nicht automatisch, dass Schenkungsteuer anfällt. Sie ermöglicht der Behörde zunächst die Prüfung, ob der Freibetrag ausreicht. Auch wenn keine Steuer entsteht, sollte die Anzeige bei nicht notariellen Übertragungen nicht einfach unterbleiben.
Die beste Schenkung schützt auch die finanzielle Freiheit der Eltern
Eine steuerlich optimale Übertragung ist nicht automatisch die beste familiäre Lösung. Ich würde zuerst den eigenen Kapitalbedarf für Ruhestand, Pflege, Wohnen und unerwartete Ausgaben sichern. Erst danach sollte feststehen, welcher Betrag oder Vermögenswert wirklich dauerhaft entbehrlich ist.
Für viele Familien ist eine gestaffelte Übergabe sinnvoller als eine einmalige große Übertragung. So lassen sich Freibeträge besser nutzen, Erfahrungen mit der Vermögensverwaltung sammeln und spätere Konflikte vermeiden. Bei Immobilien, Unternehmen oder einem Vermögen oberhalb des Freibetrags sollten Steuerberater und Notar gemeinsam eingebunden werden, bevor Geld oder Eigentum den Besitzer wechselt.
