Viele Beschäftigte verschenken Geld, weil sie die vermögenswirksamen Leistungen ihres Arbeitgebers nicht nutzen oder den passenden Sparvertrag zu spät einreichen. Ein VL-Vertrag verbindet den Arbeitgeberzuschuss mit einer bestimmten Anlageform und kann zusätzlich staatlich gefördert werden. Ich zeige, wie der Abschluss funktioniert, welche Varianten sich unterscheiden, welche Fristen gelten und worauf du bei Kosten, Förderung und Arbeitgeberwechsel achten solltest.
Die wichtigsten Fakten zum VL-Vertrag auf einen Blick
- Arbeitgeberzuschuss: Die Höhe ergibt sich aus Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung.
- Eigene Einzahlung: Fehlt ein Zuschuss oder reicht er nicht aus, kann Arbeitslohn in den Vertrag fließen.
- Staatliche Förderung: Möglich sind bis zu 123 Euro pro Jahr Arbeitnehmer-Sparzulage.
- Einkommensgrenze: Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen, meist bis 40.000 Euro für Ledige oder 80.000 Euro bei Zusammenveranlagung.
- Laufzeit: Bei Fondssparplänen gelten häufig sechs Jahre Einzahlung plus ein Ruhejahr.
Was im VL-Vertrag tatsächlich geregelt wird
Vermögenswirksame Leistungen, kurz VL, sind Zahlungen, die der Arbeitgeber für dich in eine zugelassene Spar- oder Anlageform überweist. Sie landen also nicht einfach auf deinem Girokonto, sondern fließen direkt in den ausgewählten Vertrag. Der Arbeitgeber entscheidet nicht automatisch über die Anlageform, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und du einen passenden Anbieter auswählst.
Ob und wie viel dein Arbeitgeber zahlt, steht nicht allgemein im Gesetz. Die Grundlage kann ein Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder dein Arbeitsvertrag sein. Manche Unternehmen zahlen einen festen Betrag, andere übernehmen nur einen Teil der möglichen Rate. Im öffentlichen Dienst oder in bestimmten Branchen gelten wiederum eigene Regelungen.
Der Vertrag selbst wird in der Regel mit einer Bank, Fondsgesellschaft, Bausparkasse oder einem anderen zugelassenen Anbieter abgeschlossen. Danach erhältst du eine Bescheinigung oder einen Überweisungsauftrag für die Personalabteilung. Ich würde diesen Schritt nicht aufschieben, denn VL werden normalerweise erst ab dem Monat berücksichtigt, in dem die Lohnbuchhaltung die Unterlagen verarbeitet.
Arbeitgeberleistung und eigene Einzahlung sind nicht dasselbe
Ein häufiger Irrtum besteht darin, den Arbeitgeberzuschuss mit einer zusätzlichen Sparrate zu verwechseln. Zahlt die Firma beispielsweise 20 Euro monatlich und du möchtest 40 Euro sparen, müssen die fehlenden 20 Euro aus deinem Arbeitslohn kommen. Das ist keine zusätzliche Arbeitgeberleistung, sondern eine sogenannte Entgeltumwandlung beziehungsweise vermögenswirksame Anlage von Teilen des Arbeitslohns.
Auch wenn der Arbeitgeber gar keinen Zuschuss zahlt, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen Teile deines Lohns vermögenswirksam anlegen lassen. Der finanzielle Vorteil entsteht dann vor allem durch die mögliche Arbeitnehmer-Sparzulage. Ob sich das lohnt, hängt von der Anlageform, den Kosten und deiner persönlichen Liquidität ab.
Welche Anlageform zu deinem Ziel passt
Ein VL-Vertrag ist kein eigenes Finanzprodukt, sondern ein Rahmen für verschiedene Anlageformen. Die Entscheidung sollte deshalb nicht allein davon abhängen, ob ein Anbieter mit einer hohen Prämie wirbt. Entscheidend sind Anlageziel, Risiko, Kosten und die gewünschte Verfügbarkeit.
| Anlageform | Geeignet für | Wichtige Punkte |
|---|---|---|
| Fondssparplan oder VL-ETF | Langfristigen Vermögensaufbau | Höhere Renditechancen, aber Kursschwankungen und laufende Kosten |
| Bausparvertrag | Geplanten Immobilienkauf oder Renovierung | Planbare Struktur, häufig geringere Renditechancen und Abschlusskosten |
| Tilgung eines Baukredits | Eigentümer mit bestehender Finanzierung | Kann Zinskosten senken, ist aber nur unter bestimmten Bedingungen möglich |
| Belegschaftsaktien oder Beteiligungen | Beschäftigte mit passendem Arbeitgeberangebot | Zusätzliche Abhängigkeit vom Unternehmen und damit höheres Klumpenrisiko |
Fondssparen für langfristige Ziele
Für einen Anlagehorizont von mindestens sieben Jahren halte ich einen kostengünstigen VL-Fondssparplan oft für die interessanteste Variante. Je nach Vertrag können breit gestreute Aktienfonds oder bestimmte ETFs genutzt werden. Nicht jeder ETF ist automatisch VL-fähig, und manche Anbieter verlangen Depotgebühren, Ausgabeaufschläge oder eine monatliche Mindestrate.
Die höhere Renditechance wird mit Kursrisiken bezahlt. Sinkt der Aktienmarkt kurz vor dem Ende der Sperrfrist, kann der Vertragswert vorübergehend deutlich niedriger sein. Wer das Geld zu einem festen Termin für eine Immobilie oder eine größere Anschaffung braucht, sollte deshalb nicht ausschließlich auf Aktien setzen.
Bausparen und wohnwirtschaftliche Verwendung
Ein Bausparvertrag kann sinnvoll sein, wenn du später eine Immobilie kaufen, modernisieren oder ein bestehendes Darlehen ablösen möchtest. Die Arbeitnehmer-Sparzulage beträgt hier 9 Prozent auf maximal 470 Euro pro Jahr. Gleichzeitig solltest du Abschlussgebühr, Guthabenzins und mögliche Darlehenskonditionen prüfen.
Für reinen Vermögensaufbau ohne konkreten Immobilienplan ist Bausparen nicht automatisch die beste Lösung. In der Praxis wird die staatliche Förderung manchmal stärker betont als die Gesamtkosten des Vertrags. Ich würde deshalb immer die Förderung gegen Gebühren und erwartete Rendite rechnen.
So richtest du die vermögenswirksamen Leistungen ein
Der Ablauf ist überschaubar, wenn du ihn in der richtigen Reihenfolge angehst. Zuerst prüfst du deine Ansprüche, danach wählst du den Vertrag und reichst die Unterlagen bei der Personalabteilung ein.
- Anspruch prüfen: Sieh in den Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder frage die Personalabteilung nach Höhe und Voraussetzungen.
- Anlageform auswählen: Vergleiche Kosten, Risiko, Mindestbeitrag und Bindungsfrist.
- Vertrag eröffnen: Der Anbieter stellt dir Vertragsnummer und Zahlungsunterlagen aus.
- Unterlagen einreichen: Übermittle die Bescheinigung an Arbeitgeber oder Lohnbuchhaltung.
- Erste Abrechnung kontrollieren: Prüfe, ob der Betrag tatsächlich in den gewünschten Vertrag überwiesen wurde.
- Förderung beantragen: Trage die VL und die Arbeitnehmer-Sparzulage in der Einkommensteuererklärung ein.
Bei einem neuen Arbeitsverhältnis lohnt sich ein Blick auf die erste Gehaltsabrechnung besonders. Ein kleiner Übertragungsfehler bei der Vertragsnummer kann dazu führen, dass Zahlungen zurückkommen oder dem falschen Vertrag zugeordnet werden. Wenn du den Arbeitgeber wechselst, solltest du den bestehenden Vertrag und die neue Personalabteilung frühzeitig zusammenbringen.
Du bist nicht verpflichtet, den erstbesten Vertrag zu nehmen, den dir der Arbeitgeber nennt. Nach dem Vermögensbildungsgesetz kannst du die Anlageform und das Institut grundsätzlich selbst wählen, sofern der Vertrag die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Der Arbeitgeber darf allerdings interne Fristen und bestimmte organisatorische Abläufe vorgeben.
Wie staatliche Förderung und Sperrfrist zusammenspielen
Die Arbeitnehmer-Sparzulage richtet sich nicht nach deinem Bruttogehalt, sondern nach dem zu versteuernden Einkommen. Für Ledige liegt die Grenze aktuell bei 40.000 Euro, bei zusammenveranlagten Ehepaaren und Lebenspartnern bei 80.000 Euro. Das zu versteuernde Einkommen kann deutlich niedriger sein als das Jahresbrutto, deshalb lohnt sich eine genaue Prüfung.
| Anlage | Fördersatz | Maximal geförderter Betrag pro Jahr | Maximale Zulage |
|---|---|---|---|
| Fonds oder andere Beteiligungen | 20 Prozent | 400 Euro | 80 Euro |
| Bausparen oder wohnwirtschaftliche Verwendung | 9 Prozent | 470 Euro | rund 43 Euro |
| Kombination beider Anlageformen | Je nach Vertrag | Bis zu 870 Euro | bis zu 123 Euro |
Die Förderung wird normalerweise nicht monatlich ausgezahlt. Das Finanzamt setzt sie fest und überweist sie meist erst nach Ablauf der jeweiligen Sperrfrist an den Anbieter. Du musst die Arbeitnehmer-Sparzulage aktiv beantragen, typischerweise über die Einkommensteuererklärung. Das Bundesfinanzministerium weist außerdem darauf hin, dass die Zulage grundsätzlich erst nach Ablauf der Bindungsfrist verfügbar wird.
Warum aus sechs Jahren häufig sieben werden
Bei einem Wertpapier- oder Fondssparplan werden normalerweise sechs Jahre lang VL eingezahlt. Danach folgt ein Ruhejahr, in dem keine weiteren Einzahlungen aus dem ursprünglichen Vertrag erfolgen. Erst danach kannst du über die geförderten Beträge frei verfügen, sofern keine besondere Ausnahme greift.
Ich würde den nächsten Vertrag deshalb bereits im sechsten Sparjahr einrichten, wenn dein Arbeitgeber weiter VL zahlt. So entsteht keine unnötige Einzahlungspause. Bei Bausparverträgen gelten teilweise andere Fristen, weshalb die Vertragsbedingungen wichtiger sind als eine pauschale Siebenjahresregel.
Was bei Arbeitgeberwechsel, Kündigung und Fehlern passiert
Ein Arbeitgeberwechsel beendet den bestehenden Vertrag nicht automatisch. Du kannst prüfen, ob der neue Arbeitgeber die Zahlungen fortführt, und ihm dafür die Vertragsdaten übermitteln. Zahlt das neue Unternehmen weniger oder gar keine VL, kannst du den Vertrag je nach Anbieter mit eigenen Beiträgen weiter besparen oder ruhen lassen.
Eine vorzeitige Kündigung ist möglich, aber oft teuer. Du riskierst die Arbeitnehmer-Sparzulage, musst je nach Vertrag Gebühren hinnehmen und kannst bei einem Fondssparplan zu einem ungünstigen Börsenzeitpunkt verkaufen. Die staatliche Förderung sollte kein Grund sein, einen ungeeigneten Vertrag jahrelang fortzuführen, aber eine Kündigung aus reiner Bequemlichkeit ist ebenfalls selten sinnvoll.
Das Gesetz kennt bestimmte unschädliche Ausnahmen, etwa längere Arbeitslosigkeit, dauerhafte Erwerbsunfähigkeit, Tod, Heirat nach einer bestimmten Mindestdauer oder die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, muss der Anbieter im Einzelfall prüfen.
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Die häufigsten Fehler bei VL
- Der Anspruch wird nicht geprüft, obwohl ein Tarifvertrag einen Zuschuss vorsieht.
- Ein teurer Vertrag wird gewählt, nur weil der Abschluss schnell geht.
- Die Arbeitnehmer-Sparzulage wird in der Steuererklärung vergessen.
- Die Bindungsfrist wird unterschätzt und das Geld zu früh eingeplant.
- Nach einem Arbeitgeberwechsel wird die neue Personalabteilung nicht informiert.
- Die monatliche Eigenleistung wird zu hoch angesetzt und belastet später die Haushaltskasse.
Mein wichtigster Praxisrat lautet deshalb, die VL als Zusatzbaustein zu betrachten und nicht als Ersatz für einen Notgroschen. Geld für kurzfristige Ausgaben gehört nicht in einen langfristig gebundenen Vertrag. Erst wenn Rücklagen und laufende Finanzen passen, entfaltet der Arbeitgeberzuschuss seinen echten Nutzen.
So wird aus einer kleinen VL-Leistung ein sinnvoller Baustein
Ein guter Vertrag muss nicht spektakulär sein. Entscheidend ist, dass der Arbeitgeber regelmäßig einzahlt, die Kosten überschaubar bleiben und die Anlage zu deinem Zeithorizont passt. Bei Aktienfonds zählt die Streuung, beim Bausparen der konkrete Immobilienplan und bei Arbeitgeberaktien die Begrenzung des Klumpenrisikos.
Prüfe vor der Unterschrift vier Punkte: monatliche Gesamtrate, Gebühren, Sperrfrist und Förderfähigkeit. Wenn diese Angaben klar sind und du die Rate dauerhaft tragen kannst, sind vermögenswirksame Leistungen ein unkomplizierter Weg, zusätzliches Vermögen aufzubauen. Wer dagegen nur wegen einer Prämie einen unpassenden Vertrag abschließt, verliert den Vorteil schnell wieder durch Kosten und fehlende Flexibilität.
