Die wichtigsten Punkte zum Erbfall bei Trade Republic
- Ohne Nachweis der Erbberechtigung wird keine Verfügung freigegeben.
- Benötigt werden in der Regel Sterbeurkunde, Erbnachweis, Ausweisdokumente der Erben und Unterschriften aller Beteiligten.
- Das Erbschaftsformular verlangt konkrete Anweisungen zur Auszahlung, Übertragung und zum Schließen des Accounts.
- Wertpapiere und Kryptowährungen werden im Nachlassfall nach dem Formular verkauft, der Erlös wird auf SEPA-Konten der Erben übertragen.
- Elektronische Unterschriften werden nicht akzeptiert.
- Für den Erstkontakt gibt es ein spezielles Postfach für Nachlassfälle.
Was nach dem Todesfall zuerst zählt
Ich würde in so einem Fall nicht zuerst an den Verkauf von Positionen denken, sondern an die Rechtslage. Entscheidend ist, wer den Nachlass gegenüber dem Broker überhaupt vertreten darf. Ohne einen passenden Nachweis der Erbberechtigung wird Trade Republic keine Verfügungen freigeben; genau dafür gibt es auch den eigenen Prozess für Erbschaftsangelegenheiten.
Praktisch heißt das: Der Fall läuft nicht über „irgendeine“ Support-Anfrage, sondern über das spezielle Erbschafts-Postfach und die dafür vorgesehenen Unterlagen. Wer hier schnell und sauber arbeitet, spart meist mehr Zeit als mit wiederholten Rückfragen im Chat. Ich halte das für den wichtigsten Punkt überhaupt, weil in Nachlassfällen selten die Vermögenswerte selbst das Problem sind, sondern die Dokumentation.
Damit der Ablauf nicht ins Stocken gerät, lohnt es sich, den gesamten Vorgang von Beginn an wie ein kleines Dossier zu behandeln. Das führt direkt zur Frage, welche Unterlagen wirklich gebraucht werden.

Welche Unterlagen Trade Republic im Erbfall verlangt
Das offizielle Formular ist hier ziemlich klar: Es werden eine Sterbeurkunde, ein Nachweis der Erbberechtigung, ein Identitätsnachweis für jede erbberechtigte Person sowie die Unterschriften aller Erben verlangt. Für Minderjährige reicht statt eines normalen Ausweises eine Geburtsurkunde plus Identitätsnachweis der Person, die das Vermögen verwaltet.
| Dokument | Wozu es gebraucht wird | Wichtiger Hinweis |
|---|---|---|
| Sterbeurkunde | Belegt den Todesfall | Ohne sie startet der Nachlassprozess in der Regel nicht sinnvoll |
| Erbschein oder eröffnetes Testament mit gerichtlichem Protokoll | Weist die Erbenstellung nach | Die Angaben müssen mit den Daten im Formular übereinstimmen |
| Ausweis oder Reisepass jedes Erben | Dient der Identifikation | Vorder- und Rückseite müssen lesbar sein |
| Unterschrift aller Erben | Bestätigt den Antrag | Elektronische Signaturen werden nicht akzeptiert |
| Geburtsurkunde und Nachweis der sorgeberechtigten Person | Für minderjährige Erben | Nur relevant, wenn ein Kind beteiligt ist |
Wichtig ist außerdem die Form des Erbnachweises. Eine aktuelle Ausfertigung des Erbscheins wird akzeptiert; ist der Erbschein älter, wird für den Versand per E-Mail laut Formular eine notariell beglaubigte digitale Kopie oder die Ausfertigung per Post verlangt. Bei einem Testament muss das gerichtliche Eröffnungsprotokoll dazu. Und wenn mehrere Erben die Erbschaft gemeinsam annehmen, genügt für die Auszahlung laut Formular eine IBAN, solange die gemeinschaftliche Entgegennahme eindeutig geregelt ist.
Trade Republic nennt für diese Unterlagen ein eigenes E-Mail-Postfach: inheritance-cases@traderepublic.com. Der nächste Schritt ist dann, den Vorgang in der richtigen Reihenfolge aufzusetzen.
So läuft die Abwicklung Schritt für Schritt
Ich würde die Nachlassabwicklung bei einem Broker immer in einer festen Reihenfolge angehen. Das verhindert Doppelarbeit und hilft vor allem dann, wenn mehrere Erben beteiligt sind oder das Testament noch nicht vollständig ausgewertet wurde.
- Dokumente sammeln. Sterbeurkunde, Erbnachweis, Ausweise und das ausgefüllte Formular gehören zusammen in ein Paket.
- Alle Angaben exakt abgleichen. Namen, Geburtsdaten und Adressen müssen im Formular mit dem Erbnachweis übereinstimmen.
- Formular handschriftlich unterschreiben. Elektronische Unterschriften werden nicht akzeptiert, daher sollte der Versand erst nach vollständiger Signatur erfolgen.
- Erbfall an das spezielle Postfach senden. Der Kontakt läuft über das Nachlass-Postfach, nicht über einen beliebigen Support-Kanal.
- Auf die Freigabe warten und dann die Anweisung umsetzen. Erst wenn die Berechtigung sauber geprüft ist, werden Auszahlungen, Übertragungen oder die Schließung des Kontos umgesetzt.
Der praktische Vorteil dieser Reihenfolge ist simpel: Der Fall wird nicht zerfasert. Wer zuerst den Dokumentenblock sauber macht, kann anschließend die eigentliche Vermögensübertragung zügiger abschließen. Genau hier gehen viele Angehörige unnötig Zeit verloren, weil sie schon über Geldbewegungen sprechen, bevor die formale Berechtigung steht.
Was mit Depot, Cash und Kryptowährungen geschieht
Die Unterlagen von Trade Republic zeigen ziemlich deutlich, wie der Standardfall behandelt wird: Das Guthaben des Cash-Accounts soll auf die SEPA-Konten der Erben überwiesen werden. Wertpapiere im Depot sowie Kryptowährungen sollen zum aktuellen Marktpreis verkauft und der Gesamterlös anschließend ebenfalls an die genannten Konten übertragen werden.Das heißt in der Praxis: Es wird nicht einfach „das Depot weitergeführt“, sondern der Nachlassfall wird aktiv abgewickelt. Zusätzlich sollen alle aktiven Sparpläne sowie offene Kauf- oder Verkaufspositionen gelöscht werden. Nach vollständiger Auszahlung oder Übertragung des Gesamtvermögens wird der Account geschlossen.
Ich finde diesen Punkt besonders wichtig, weil Angehörige oft annehmen, ein Depot lasse sich einfach wie ein gewöhnliches Konto „umstellen“. Das ist hier nicht der Fall. Ein Erbfall bei einem Broker folgt einer klaren Nachlasslogik, und sie ist deutlich strikter als der Alltag mit einem normalen Girokonto.
Wenn mehrere Erben beteiligt sind, kommen noch weitere Feinheiten dazu, die man nicht unterschätzen sollte.
Wenn mehrere Erben, ein Testament oder ein Testamentsvollstrecker beteiligt sind
Alleinerbe
Der einfachste Fall ist ein Alleinerbe mit eindeutigem Erbnachweis. Dann lassen sich die Unterlagen meist am schnellsten prüfen, weil keine interne Abstimmung zwischen mehreren Beteiligten nötig ist.
Erbengemeinschaft
Bei einer Erbengemeinschaft wird es formaler. Alle Erben sollten im Formular korrekt aufgeführt sein und es müssen auch alle unterschreiben. Gerade hier ist der Abgleich mit den Daten im Erbschein oder im eröffneten Testament entscheidend. Wenn Angaben voneinander abweichen, zieht sich der Vorgang unnötig.
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Testamentsvollstrecker
Wer als Testamentsvollstrecker auftritt, muss seine Stellung ebenfalls nachweisen. Der Unterschied ist wichtig: Dann handelt nicht der Erbe selbst, sondern die im Testament eingesetzte Person im Rahmen ihrer Befugnisse. Für den Broker zählt am Ende nicht die familiäre Erklärung, sondern der dokumentierte Rechtsnachweis.
Ein Detail aus dem Formular ist in Mehrpersonenfällen besonders nützlich: Wenn die gesamte Erbschaft gemeinschaftlich angenommen wird, kann unter Umständen eine einzige IBAN genügen. Das ist kein spektakulärer Punkt, aber er reduziert in der Praxis genau die Art von Rückfragen, die Nachlassfälle unnötig verlangsamen.
Die Fehler, die den Fall unnötig verzögern
Aus meiner Sicht gibt es ein paar typische Stolpersteine, die fast immer dieselbe Wirkung haben: Der Vorgang bleibt liegen, weil die Unterlagen nicht vollständig oder nicht konsistent sind.
- Die Sterbeurkunde wird geschickt, aber der Erbnachweis fehlt.
- Namen, Adressen oder Geburtsdaten im Formular weichen vom Testament oder Erbschein ab.
- Nur ein Erbe unterschreibt, obwohl mehrere Erben beteiligt sind.
- Ein alter Erbschein wird eingereicht, ohne die geforderte aktuelle Form oder Beglaubigung.
- Es wird eine elektronische Signatur verwendet, obwohl ausdrücklich eine handschriftliche Unterschrift verlangt ist.
- Es wird versucht, den Fall direkt über die App oder über normale Supportwege zu lösen, statt den Erbfallprozess zu nutzen.
- Sparpläne oder offene Positionen werden im Formular übersehen, obwohl sie ausdrücklich mit erledigt werden sollen.
Der rote Faden dahinter ist immer derselbe: Im Erbfall zählt nicht nur, dass Dokumente existieren, sondern dass sie zusammenpassen. Wer das früh prüft, verhindert meist die erste und längste Rückschleife mit dem Broker.
Was für die Nachlassvorsorge bei einem Broker wirklich hilft
Der beste Hebel liegt nicht im Nachhinein, sondern zu Lebzeiten. Wer ein Depot bei einem Broker führt, sollte die Nachlassunterlagen sauber ablegen, die Erbenstellung in einem Testament oder Erbvertrag klar halten und eine Liste mit allen relevanten Konten, Brokern und Ansprechpartnern hinterlassen. Ich halte das für deutlich wertvoller als jede spontane „Ich kümmere mich später darum“-Lösung.
Wenn eine Vollmacht eingesetzt werden soll, sollte sie ausdrücklich auf den Todesfall und die gewünschte Wirkung geprüft werden. Nicht jede Vollmacht löst automatisch jedes Nachlassproblem, und nicht jeder Broker akzeptiert dieselbe Praxis in derselben Weise. Entscheidend ist deshalb, dass die Regelung schriftlich klar, auffindbar und mit dem restlichen Nachlassplan kompatibel ist.
Wer das Thema strukturiert angeht, erspart den Angehörigen im Ernstfall viel Zeit und Unsicherheit. Gerade bei einem Broker wie Trade Republic ist ein sauber vorbereiteter Nachlass oft der Unterschied zwischen einer zügigen Abwicklung und wochenlangem Dokumentenchaos.
